Zertifikatskurse und Vokation

Sie sind mit Herzblut Lehrkraft und möchten künftig auch evangelische Religionslehre unterrichten? Hier erfahren Sie, wie ein Zertifikatskurs funktioniert und welche Schritte bis zur kirchlichen Bevollmächtigung und Vokation nötig sind.

Sie möchten zusätzlich zu Ihren bisherigen Fächern auch ev. Religionslehre unterrichten? Oder an Ihrer Schule fehlen trotz aller Bemühungen Lehrkräfte für dieses Fach? Dann ist ein Zertifikatskurs ev. Religionslehre der richtige Weg. Durchgeführt werden die Kurse von evangelischen Schulreferent:innen. Der Kurs umfasst 320 Stunden (WST), findet an einem festen Wochentag über ein Schuljahr statt und führt nach erfolgreicher Teilnahme zu einer unbefristeten Unterrichtserlaubnis. Mit der Anmeldung können Sie zudem eine vorläufige, befristete Unterrichtserlaubnis beantragen.

Um evangelischen Religionsunterricht zu erteilen, brauchen Lehrkräfte neben dem staatlichen Unterrichtsauftrag die kirchliche Bevollmächtigung – sie besteht aus der kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Vokation.

• Grundschule und Sek I: für das Schuljahr 2026/2027 in Köln

• Berufskolleg: für 2026/2027 – für ganz NRW – in Wuppertal

• Für die gymnasiale Oberstufe gibt es keinen Zertifikatskurs.

Bitte beachten Sie die Ausschreibungen der Bezirksregierung und das Anmeldeverfahren. Setzen Sie sich am besten frühzeitig in Verbindung – für GS/Sek I mit dem Schulreferat Köln (www.reli-koeln.de) und für das Berufskolleg mit dem PTI (pti.ekir.de). Gern beraten wir Sie und stellen den Kontakt her.

Eine (vorläufige) kirchliche Unterrichtserlaubnis – etwa zum Start ins Referendariat oder mit der Anmeldung zu einem Zertifikatskurs – beantragen Sie bei der Ev. Kirche im Rheinland. 

Antrag und Infos  

vorläufige Vokation beantragen: lehramt.meine.ekir.de → vorlaeufige-vokation-beantragen. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich im Landeskirchenamt an Herrn Marc Hoffmann (marc.hoffmann.1@ekir.de).

Die Vokation ist die Beauftragung und Begleitung durch die evangelische Kirche. Sie findet in einem Gottesdienst statt – meist am Ende einer Vokationstagung. 
Sie beantragen die Vokation nach Bestehen der 2. Staatsprüfung; erteilt wird sie durch eine vom Landeskirchenamt beauftragte Person. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Vokationstagung, die das Pädagogisch-Theologische Institut (PTI) regelmäßig anbietet. Ausschreibungen und Anmeldung: pti.ekir.de/inhalt/vokation. Fragen rund um die Vokationstagungen beantwortet Frau Jennifer Schulte (vikation.pti@ekir.de). Bei Zertifikatskursen endet die Ausbildung traditionell mit einem Vokationsgottesdienst.

Verordnung zur Regelung der Vokation: Vokationsverordnung-EKiR.pdf (bildung.ekir.de)