Religionsunterricht in Konfessioneller Kooperation

Seit dem Schuljahr 2018/2019 können an Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe 1 evangelische, katholische und interessierte Schülerinnen und Schüler (auf Antrag!) unter bestimmten Bedingungen gemeinsam in einer Lerngruppe unterrichtet werden. Wie das geht und was Sie dafür tun müssen erfahren Sie hier.

Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation (kokoRU) ist eine Form des konfessionellen Religionsunterrichts. Möglich macht sie eine Vereinbarung der evangelischen Landeskirchen in NRW mit den Bistümern Aachen, Münster, Essen und dem Erzbistum Paderborn (seit 2018/19) sowie dem Erzbistum Köln (ab 2023/24).

kokoRU nimmt Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Konfessionen ernst – schon bei der gemeinsamen Unterrichtsplanung auf Grundlage beider Lehrpläne. So vertiefen die Schüler:innen das Bewusstsein für die eigene Konfession und begegnen der anderen offen, tolerant und gesprächsbereit. Das gelingt, wenn alle Beteiligten konfessionsbewusst und differenzsensibel zusammenarbeiten und gut miteinander kommunizieren.

Nein! Um den Religionsunterricht rechtssicher in konfessioneller Kooperation zu erteilen braucht es einen Antrag bei der Bezirksregierung. Ein Antrag gilt immer für einen „Standardzeitraum" von zwei Schuljahren. Sie können mehrere Doppeljahrgänge gleichzeitig oder zeitversetzt beantragen. Standardzeiträume sind in der Primarstufe die Jahrgänge 1/2, 3/4 oder 1–4, in der Sekundarstufe I die Jahrgänge 5/6, 7/8 oder 9/10.

An Ihrer Schule muss es Lehrkräfte für evangelischen und katholischen Religionsunterricht mit kirchlicher Bevollmächtigung geben. Denn das Unterrichtskonzept sieht im beantragten Standardzeitraum einen Fachlehrerwechsel vor, damit konfessionsspezifische Themen zu ihrem Recht kommen. Gern informieren wir Sie in diesem Zusammenhang auch über Zertifikatskurse sowie Unterrichtserlaubnis und Vokation.

  1. Die Fachkonferenzen beraten und votieren, für welchen Standardzeitraum sie kokoRU beantragen wollen.
  2. Mindestens je eine evangelische und eine katholische Lehrkraft mit Fakultas besuchen gemeinsam die obligatorische Fortbildung Typ A. 
  3. Die Schulleitung informiert die Schulkonferenz und reicht das Antragsformular mit Anhängen bei der Bezirksregierung ein.

Link: Obligatorische Fortbildungsveranstaltungen

Link: Antragsformulare Primarstufe
Link: Antragsformulare Sekundarstufe I

Sie finden ganztägig statt. In Typ A geht es um konfessionssensibles Unterrichten und die Entwicklung eines schulinternen kokoRU-Curriculums. Wer später als Fachlehrkraft einsteigt oder ein Konzept für weitere Jahrgangsstufen erarbeitet, besucht die Fortbildung Typ B. 

Überblick und Anmeldung

Ihre ganze Fachgruppe möchte gemeinsam teilnehmen? Das geht auch als SCHiLF – schreiben Sie uns an schulreferat.aachen@ekir.de.

Anträge für das kommende Schuljahr müssen bis zum 31. Januar bei der Bezirksregierung vorliegen. Ein Gremium aus staatlichen und kirchlichen Vertreter:innen entscheidet und informiert Sie rechtzeitig vor Schuljahresbeginn.

Melden Sie sich gern – wir beraten Sie: schulreferat.aachen@ekir.de oder 0241 453-125.